Förderung nachhaltiger Bienenhaltung
Das Land Niedersachsen stellt unter teilweise finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften aus dem Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGLF) Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung zur Verfügung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Dieses Förderprogramm unterstützt eine nachhaltige Bienenhaltung. U.a. die Teilnahme an einem bienenkundlichen Grundkurs in Präsenz ist eine wichtige Voraussetzung für den Förderanspruch.
Durch meine Mitgliedschaft im Imkerverein Fallingbostel e.V. nehme ich an der jährlichen Futterkranzprobe teil.
Dies ist eine Vorsorge-Laboruntersuchung auf den Erreger der sehr ansteckenden, meldepflichtigen Brutkrankheit Amerikanischen Faulbrut = AFB. Diese Untersuchung wird am LAVES Bieneninstitut Celle durchgeführt. Dabei erhalte ich jährlich eine Seuchenfreiheitsbescheinigung vom zuständigen Veterinäramt.
